Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-09-05, 1 AGH 61/08

1 AGH 61/08Übriges Gericht05.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 61/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-05

Aktenzeichen: 1 AGH 61/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0905.1AGH61.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt..

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.

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