1 AGH 61/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-09-05, 1 AGH 61/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-09-05, 1 AGH 61/08
1 AGH 61/08Übriges Gericht05.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 61/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-05
Aktenzeichen: 1 AGH 61/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0905.1AGH61.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt..
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.
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