Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-08-22, 1 AGH 45/08

1 AGH 45/08Übriges Gericht22.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 45/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 1 AGH 45/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0822.1AGH45.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgelegt.

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