1 AGH 45/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-08-22, 1 AGH 45/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-08-22, 1 AGH 45/08
1 AGH 45/08Übriges Gericht22.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 45/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 1 AGH 45/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0822.1AGH45.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgelegt.
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