Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-08-22, 1 AGH 39/08

1 AGH 39/08Übriges Gericht22.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 39/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 1 AGH 39/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0822.1AGH39.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin die Führung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht“ zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.

Der Geschäftswer beträgt 12.500,00 EUR.

Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.

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