1 AGH 39/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-08-22, 1 AGH 39/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-08-22, 1 AGH 39/08
1 AGH 39/08Übriges Gericht22.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 39/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 1 AGH 39/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0822.1AGH39.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin die Führung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht“ zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.
Der Geschäftswer beträgt 12.500,00 EUR.
Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.