1 ZU 91/07•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-06-20, 1 ZU 91/07
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-06-20, 1 ZU 91/07
1 ZU 91/07Übriges Gericht20.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 91/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-20
Aktenzeichen: 1 ZU 91/07
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0620.1ZU91.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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