1 AGH 27/08•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-06-20, 1 AGH 27/08
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-06-20, 1 AGH 27/08
1 AGH 27/08Übriges Gericht20.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-20
Aktenzeichen: 1 AGH 27/08
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0620.1AGH27.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Ant¬ragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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