Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-06-20, 1 AGH 26/08

1 AGH 26/08Übriges Gericht20.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 26/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-20

Aktenzeichen: 1 AGH 26/08

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0620.1AGH26.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 12.500,- Euro festgesetzt.

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