Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-04-11, 1 ZU 115/07

1 ZU 115/07Übriges Gericht11.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 115/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-11

Aktenzeichen: 1 ZU 115/07

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0411.1ZU115.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers vom

  1. Dezember 2007 gegen die Widerrufsverfügung der Antragsgegnerin vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.

Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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