1 ZU 115/07•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-04-11, 1 ZU 115/07
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-04-11, 1 ZU 115/07
1 ZU 115/07Übriges Gericht11.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 115/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-11
Aktenzeichen: 1 ZU 115/07
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0411.1ZU115.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers vom
- Dezember 2007 gegen die Widerrufsverfügung der Antragsgegnerin vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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