1 ZU 74/07•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-03-12, 1 ZU 74/07
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-03-12, 1 ZU 74/07
1 ZU 74/07Übriges Gericht12.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 74/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 1 ZU 74/07
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0312.1ZU74.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.
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