Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-03-12, 1 ZU 74/07

1 ZU 74/07Übriges Gericht12.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 74/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-12

Aktenzeichen: 1 ZU 74/07

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0312.1ZU74.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.

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