Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-01-25, 1 ZU 99/07

1 ZU 99/07Übriges Gericht25.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 99/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-25

Aktenzeichen: 1 ZU 99/07

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0125.1ZU99.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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