1 ZU 84/07•Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-01-25, 1 ZU 84/07
Anwaltsgerichtshof NRW, 2008-01-25, 1 ZU 84/07
1 ZU 84/07Übriges Gericht25.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 84/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-25
Aktenzeichen: 1 ZU 84/07
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2008:0125.1ZU84.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.
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