Anwaltsgerichtshof NRW, 2007-12-14, 1 ZU 87/07

1 ZU 87/07Übriges Gericht14.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 87/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-14

Aktenzeichen: 1 ZU 87/07

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2007:1214.1ZU87.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt..

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.

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