1 ZU 87/07•Anwaltsgerichtshof NRW, 2007-12-14, 1 ZU 87/07
Anwaltsgerichtshof NRW, 2007-12-14, 1 ZU 87/07
1 ZU 87/07Übriges Gericht14.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 87/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-14
Aktenzeichen: 1 ZU 87/07
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2007:1214.1ZU87.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der An-tragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt..
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.
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