1 ZU 83/07•Anwaltsgerichtshof NRW, 2007-12-14, 1 ZU 83/07
Anwaltsgerichtshof NRW, 2007-12-14, 1 ZU 83/07
1 ZU 83/07Übriges Gericht14.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 83/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-14
Aktenzeichen: 1 ZU 83/07
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2007:1214.1ZU83.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Widerrufsver¬fügung und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die An¬ordnung der sofortigen Vollziehung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 60.000,- Euro festgesetzt.
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