Anwaltsgerichtshof NRW, 2007-12-14, 1 ZU 83/07

1 ZU 83/07Übriges Gericht14.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 83/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-14

Aktenzeichen: 1 ZU 83/07

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2007:1214.1ZU83.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Widerrufsver¬fügung und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die An¬ordnung der sofortigen Vollziehung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf 60.000,- Euro festgesetzt.

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