(2) 6 EVY 7/04•Anwaltsgerichtshof NRW, 2005-07-01, (2) 6 EVY 7/04
Anwaltsgerichtshof NRW, 2005-07-01, (2) 6 EVY 7/04
(2) 6 EVY 7/04Übriges Gericht01.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — (2) 6 EVY 7/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-01
Aktenzeichen: (2) 6 EVY 7/04
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2005:0701.2.6EVY7.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Auf die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Köln hin wird das Urteil des Anwaltsgerichts Köln für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 13.07.2004 aufgehoben.
Der angeschuldigte Rechtsanwalt K ist einer Verletzung seiner anwaltlichen Berufspflichten schuldig (§§ 43, 49 BRAO). Ihm wird ein Verweis erteilt und eine Geldbuße von 6.000,- € auferlegt.
Der angeschuldigte Rechtsanwalt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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