Anwaltsgerichtshof NRW, 2005-06-17, 1 ZU 18/05

1 ZU 18/05Übriges Gericht17.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 18/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: 1 ZU 18/05

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2005:0617.1ZU18.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

1.)

Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 27.12.04 wird aufgehoben.

2.)

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller die Befugnis zu erteilen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen.

3.)

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

4.)

Der Geschäftswert wird auf 12.500,-- Euro festgesetzt.

5.)

Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.

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