Anwaltsgerichtshof NRW, 1999-01-15, 1 ZU 49/98

1 ZU 49/98Übriges Gericht15.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 ZU 49/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-01-15

Aktenzeichen: 1 ZU 49/98

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:1999:0115.1ZU49.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 3. September 1998 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners nach einem Geschäftswert von 50.000,00 DM.

Die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird zugelassen.

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