Arbeitsgericht Wesel, 2025-08-29, 1 Ca 685/25

1 Ca 685/25Arbeitsgericht29.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wesel — 1 Ca 685/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-08-29

Aktenzeichen: 1 Ca 685/25

ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2025:0829.1CA685.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser, Pflege und Betreuungseinrichtungen im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) in der jeweils gültigen Fassung, nicht aber die Bestimmungen des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B) gelten.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
    1. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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