Arbeitsgericht Wesel, 2017-01-13, 1 Ca 1510/16

1 Ca 1510/16Arbeitsgericht13.01.2017

Regest

Dem Arbeitnehmer steht kein Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung zu, wenn im Arbeitsvertrag lediglich die Vereinbarung zum Abschluss eines Wettbewerbsverbotes geregelt ist, welches als "nachvertragliches Wettbewerbsverbot" als Anlage zum Arbeitsvertrag formurliert ist.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wesel — 1 Ca 1510/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-13

Aktenzeichen: 1 Ca 1510/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2017:0113.1CA1510.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1

Leitsätze

Dem Arbeitnehmer steht kein Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung zu, wenn im Arbeitsvertrag lediglich die Vereinbarung zum Abschluss eines Wettbewerbsverbotes geregelt ist, welches als "nachvertragliches Wettbewerbsverbot" als Anlage zum Arbeitsvertrag formurliert ist.

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 29.260,00 € festgesetzt.

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