4 Ca 1429/14•Arbeitsgericht Wesel, 2015-12-02, 4 Ca 1429/14
Arbeitsgericht Wesel, 2015-12-02, 4 Ca 1429/14
4 Ca 1429/14Arbeitsgericht02.12.2015
Regest
Einzelfallentscheidung zur Frage der Entziehung der Prozesskostenhilfe gemäß § 120a ZPO wegen unterlassener Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 4 Ca 1429/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-02
Aktenzeichen: 4 Ca 1429/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2015:1202.4CA1429.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur Frage der Entziehung der Prozesskostenhilfe gemäß § 120a ZPO wegen unterlassener Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Tenor
wird dem Kläger die durch Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 04.09.2014 bewilligte, ratenfreie Prozesskostenhilfe entzogen (§ 124 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO).
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