5 BV 14/11•Arbeitsgericht Wesel, 2011-09-19, 5 BV 14/11
Arbeitsgericht Wesel, 2011-09-19, 5 BV 14/11
5 BV 14/11Arbeitsgericht19.09.2011
Regest
Der Arbeitgeber darf die auf dem Betriebsratslaufwerk abgespeicherten Daten nicht auswerten und verwerten. Er hat kein entsprechendes Zugriffs- und Verwertungsrecht. Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, einer entsprechenden Auswertung zuzustimmen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 5 BV 14/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-19
Aktenzeichen: 5 BV 14/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2011:0919.5BV14.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 34 BetrVG
Leitsätze
Der Arbeitgeber darf die auf dem Betriebsratslaufwerk abgespeicherten Daten nicht auswerten und verwerten. Er hat kein entsprechendes Zugriffs- und Verwertungsrecht. Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, einer entsprechenden Auswertung zuzustimmen.
Tenor
Die Anträge werden zurückgewiesen.
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