Arbeitsgericht Wesel, 2011-07-14, 5 Ca 222/11

5 Ca 222/11Arbeitsgericht14.07.2011

Regest

1. Berechnung des pfändungsfreien Einkommens durch den Arbeitgeber bei Streit über Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitnehmers 2. Keine schuldbefreiende Wirkung der Lohnansprüche bei Überzahlung an den Gläubiger

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wesel — 5 Ca 222/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-14

Aktenzeichen: 5 Ca 222/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2011:0714.5CA222.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 362 GBG, 850c ZPO, 812 BGB

Leitsätze

  1. Berechnung des pfändungsfreien Einkommens durch den Arbeitgeber bei Streit über Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitnehmers

  2. Keine schuldbefreiende Wirkung der Lohnansprüche bei Überzahlung an den Gläubiger

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.199,40 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2010 zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3.Der Streitwert wird auf 3.199,40 € festgesetzt.

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