5 Ca 222/11•Arbeitsgericht Wesel, 2011-07-14, 5 Ca 222/11
Arbeitsgericht Wesel, 2011-07-14, 5 Ca 222/11
5 Ca 222/11Arbeitsgericht14.07.2011
Regest
1. Berechnung des pfändungsfreien Einkommens durch den Arbeitgeber bei Streit über Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitnehmers 2. Keine schuldbefreiende Wirkung der Lohnansprüche bei Überzahlung an den Gläubiger
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wesel — 5 Ca 222/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-14
Aktenzeichen: 5 Ca 222/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2011:0714.5CA222.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 362 GBG, 850c ZPO, 812 BGB
Leitsätze
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Berechnung des pfändungsfreien Einkommens durch den Arbeitgeber bei Streit über Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitnehmers
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Keine schuldbefreiende Wirkung der Lohnansprüche bei Überzahlung an den Gläubiger
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.199,40 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2010 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3.Der Streitwert wird auf 3.199,40 € festgesetzt.
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