Arbeitsgericht Wesel, 2006-11-29, 4 Ca 1826/06

4 Ca 1826/06Arbeitsgericht29.11.2006

Regest

Bei einem betriebsmittelarmen Betriebs(-teil) genügt es nicht für einen Übergang der Hauptbelegschaft, wenn 4 von 10 bzw. 13 Mitarbeitern übernommen werden. Werden bei einem Unternehmen der Elektronikbranche aus einer Abteilung nur die Software- und Hardwareentwicklung/-anpassung, nicht aber der Zusammenbau und die Anpassung beim Kunden übernommen, dann stellt dies eine wesentliche organisatorische Änderung dar, so dass es am Übergang einer Einheit fehlt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wesel — 4 Ca 1826/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: 4 Ca 1826/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2006:1129.4CA1826.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 613a BGB

Leitsätze

Bei einem betriebsmittelarmen Betriebs(-teil) genügt es nicht für einen Übergang der Hauptbelegschaft, wenn 4 von 10 bzw. 13 Mitarbeitern übernommen werden. Werden bei einem Unternehmen der Elektronikbranche aus einer Abteilung nur die Software- und Hardwareentwicklung/-anpassung, nicht aber der Zusammenbau und die Anpassung beim Kunden übernommen, dann stellt dies eine wesentliche organisatorische Änderung dar, so dass es am Übergang einer Einheit fehlt.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 12.080,00 €.

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