Arbeitsgericht Wuppertal, 2023-11-30, 6 Ca 1708/23

6 Ca 1708/23Arbeitsgericht30.11.2023

Regest

Bei der Gesamtzusage, mit der den Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewährt wird, handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 6 Ca 1708/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-30

Aktenzeichen: 6 Ca 1708/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2023:1130.6CA1708.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 3 Nr. 11c EStG; § 307 Abs. 2 Nr.1 BGB

Leitsätze

Bei der Gesamtzusage, mit der den Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewährt wird, handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung.

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 3. Streitwert: 3.000,00 €.

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