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6 Ca 1708/23•Arbeitsgericht Wuppertal, 2023-11-30, 6 Ca 1708/23
6 Ca 1708/23Arbeitsgericht30.11.2023
Bei der Gesamtzusage, mit der den Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewährt wird, handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung.
Entscheidungsdatum: 2023-11-30
Aktenzeichen: 6 Ca 1708/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2023:1130.6CA1708.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 3 Nr. 11c EStG; § 307 Abs. 2 Nr.1 BGB
Bei der Gesamtzusage, mit der den Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewährt wird, handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Streitwert: 3.000,00 €.
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