Arbeitsgericht Wuppertal, 2022-05-25, 2 Ca 2515/21

2 Ca 2515/21Arbeitsgericht25.05.2022

Regest

Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Entgelthöhe.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 2 Ca 2515/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-25

Aktenzeichen: 2 Ca 2515/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2022:0525.2CA2515.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: BetrVG §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1

Leitsätze

Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Entgelthöhe.

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, 497,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2021 an den Kläger zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, 568,59 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.10.2021 an den Kläger zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, 799,53 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2021 an den Kläger zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, 407,06 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2022 an den Kläger zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, 552,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.02.2021 an den Kläger zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Widerklage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.
    1. Streitwert des Urteils: 7.388,35 €.

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