Arbeitsgericht Wuppertal, 2021-05-28, 4 Ca 114/21

4 Ca 114/21Arbeitsgericht28.05.2021

Regest

Die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrates führt zur Unwirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 4 Ca 114/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-28

Aktenzeichen: 4 Ca 114/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2021:0528.4CA114.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: WissZeitVG § 2 Abs. 2; LPVG NW § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; LPVG NW § 66 Abs. 1 S. 1

Leitsätze

Die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrates führt zur Unwirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung aus dem Arbeitsvertrag aus Dezember 2016 zum 31.12.2020 geendet hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung des hier vorliegenden Verfahrens als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Tätigkeiten der EG 13 TV-L weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Streitwert: 17.600,00 €.

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