Arbeitsgericht Wuppertal, 2018-12-13, 5 Ca 1714/18

5 Ca 1714/18Arbeitsgericht13.12.2018

Regest

Die fehlerhafte Erstellung eines Spielplans stellt keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Eine Druckkündigung erfordert, dass der Arbeitgeber zuvor alles unternommen hat, um die Mitarbeiter von dem Kündigungsverlangen abzubringen (hier verweist). Keine Verpflichtung zur Mitteilung der Beendigungsgründe gegenüber dem neuen Arbeitgeber nach entsprechender Vereinbarung mit dem alten Arbeitgeber.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 5 Ca 1714/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-13

Aktenzeichen: 5 Ca 1714/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2018:1213.5CA1714.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: KSchG §§13, 7, 4; BGB §§314, 142, 123

Leitsätze

Die fehlerhafte Erstellung eines Spielplans stellt keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar.

Eine Druckkündigung erfordert, dass der Arbeitgeber zuvor alles unternommen hat, um die Mitarbeiter von dem Kündigungsverlangen abzubringen (hier verweist).

Keine Verpflichtung zur Mitteilung der Beendigungsgründe gegenüber dem neuen Arbeitgeber nach entsprechender Vereinbarung mit dem alten Arbeitgeber.

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.07.2018 nicht beendet wird.

  • 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die mit Schriftsatz vom 12.11.2018 erklärte Anfechtung nichtaufgelöst wird.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Streitwert: 69.000,00 €.

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