3 Ca 2171/06•Arbeitsgericht Wuppertal, 2007-03-21, 3 Ca 2171/06
Arbeitsgericht Wuppertal, 2007-03-21, 3 Ca 2171/06
3 Ca 2171/06Arbeitsgericht21.03.2007
Regest
Eine Arbeitnehmerin, in deren Haushalt Kinder im Alter unter zwölf Jahren leben, kann nicht verpflichtet werden, Nachtdienst zu verrichten, wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen. Das Verlangen des Arbeitgebers kann nicht auf Gleichbehandlung zu Arbeitnehmern zurückgeführt werden, die keine Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 3 Ca 2171/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-21
Aktenzeichen: 3 Ca 2171/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2007:0321.3CA2171.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 6 Abs. 4b ArbZG
Leitsätze
Eine Arbeitnehmerin, in deren Haushalt Kinder im Alter unter zwölf Jahren leben, kann nicht verpflichtet werden, Nachtdienst zu verrichten, wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen. Das Verlangen des Arbeitgebers kann nicht auf Gleichbehandlung zu Arbeitnehmern zurückgeführt werden, die keine Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, Nachtschicht zu verrichten, solange sie Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hat.
2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3.Streitwert: 1.346,00 €.
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