6 BV 9/06•Arbeitsgericht Wuppertal, 2006-07-05, 6 BV 9/06
Arbeitsgericht Wuppertal, 2006-07-05, 6 BV 9/06
6 BV 9/06Arbeitsgericht05.07.2006
Regest
Betriebsratsmitglieder begehen keine grobe Pflichtverletzung, wenn sie Mitarbeiter auf Rechte nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hinweisen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 6 BV 9/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-05
Aktenzeichen: 6 BV 9/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2006:0705.6BV9.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BetrVG § 23 Abs. 1
Leitsätze
Betriebsratsmitglieder begehen keine grobe Pflichtverletzung, wenn sie Mitarbeiter auf Rechte nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hinweisen.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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