4 Ca 4121/03•Arbeitsgericht Wuppertal, 2004-01-27, 4 Ca 4121/03
Arbeitsgericht Wuppertal, 2004-01-27, 4 Ca 4121/03
4 Ca 4121/03Arbeitsgericht27.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 4 Ca 4121/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-27
Aktenzeichen: 4 Ca 4121/03
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2004:0127.4CA4121.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.984,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus 2.381,93 € seit dem 01.07.2003, aus 1.222,12 € seit dem 01.08.2003, aus 1.212,78 € seit dem 01.09.2003, aus 1.055,78 € seit dem 01.10.2003 und aus 1.111, 93 € seit dem 01.11.2003 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch gegen den Kläger auf Zahlung von insgesamt 12.243,40 € wegen der Pflicht zur Nachversteuerung bezogener Beihilfeleistungen hat.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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Der Streitwert wird auf 9.433,22 € festgesetzt.
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