1 (6) Ca 5550/01•Arbeitsgericht Wuppertal, 2002-01-15, 1 (6) Ca 5550/01
Arbeitsgericht Wuppertal, 2002-01-15, 1 (6) Ca 5550/01
1 (6) Ca 5550/01Arbeitsgericht15.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Wuppertal — 1 (6) Ca 5550/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-15
Aktenzeichen: 1 (6) Ca 5550/01
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2002:0115.1.6CA5550.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: TzBfG § 8 Abs. 4
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag der Klägerin zur Reduzierung ihrer vertraglichen Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden zuzustimmen und die Verteilung der Arbeitszeit einschließlich Pausen auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr festzulegen.
2. Die Kosten trägt die Beklagte.
3. Streitwert: 5.112,92 € (zugleich Gerichtsgebührenwert i.S.d. § 25Abs. 2 GKG).
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