Arbeitsgericht Wuppertal, 2001-08-13, 8 BV 12/01

8 BV 12/01Arbeitsgericht13.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Wuppertal — 8 BV 12/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-13

Aktenzeichen: 8 BV 12/01

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2001:0813.8BV12.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BetrVG § 40

Tenor

1. Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, den Beteiligten zu 1) von den Anwaltsgebühren gemäß Rechnung seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 10.03.2000 in Höhe von DM 426,88 und vom 31.08.2000 in Höhe von restlichen DM 148,19 freizustellen.

2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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