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1 Ca 714/22•Arbeitsgericht Siegburg, 2022-10-21, 1 Ca 714/22
1 Ca 714/22Arbeitsgericht21.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-21
Aktenzeichen: 1 Ca 714/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2022:1021.1CA714.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 3.000.000,- Euro gesamtschuldnerisch mit Herrn S St, Lstr. , Ba, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2022 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Kläger als Gesamtschuldner mit Herrn S St, Lstr. , Ba verpflichtet ist, der Beklagten sämtlichen über die Zahlung des mit Ziffer 2 hinausgehenden weiteren Schaden aus und im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen des Klägers wegen des nicht erfolgten Einkaufs von Strommengen betreffend der abgeschlossenen Stromlieferungsverträge für die Bezugsjahre 2022, 2023 und 2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.165.169,68 Euro festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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