Arbeitsgericht Siegburg, 2022-07-06, 3 Ca 1839/21

3 Ca 1839/21Arbeitsgericht06.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Siegburg — 3 Ca 1839/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-06

Aktenzeichen: 3 Ca 1839/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2022:0706.3CA1839.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 30.09.2021 nicht zum 30.09.2021 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 30.11.2021 fortbestanden hat.

  2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 15.10.2021 aufgelöst worden ist.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.050,11 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2021 zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 58 % sowie die Beklagte zu 42 % zu tragen.

  6. Streitwert: 12.236,67 €. Gerichtsgebührenstreitwert: 17.097,22 €.

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