Arbeitsgericht Siegburg, 2022-01-12, 3 Ca 1622/21

3 Ca 1622/21Arbeitsgericht12.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Siegburg — 3 Ca 1622/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-12

Aktenzeichen: 3 Ca 1622/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2022:0112.3CA1622.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2021 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.10.2021 zu zahlen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.11.2021 zu zahlen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2021 zu zahlen.

  5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2022 zu zahlen.

  6. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

  7. Streitwert: 14.753,70 €

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