Arbeitsgericht Siegburg, 2020-11-06, 3 BV 31/20

3 BV 31/20Arbeitsgericht06.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Siegburg — 3 BV 31/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-06

Aktenzeichen: 3 BV 31/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2020:1106.3BV31.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Durch die Corona Pandemie bedingte Kontrolle und Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen im I. Klinikum T.“ wird der Direktor des Arbeitsgerichts L. a. D. F.-J. U. bestellt.

  2. Die Zahl der Beisitzer beträgt für jede Seite zwei.

  3. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen

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