Arbeitsgericht Rheine, 2022-06-27, 2 Ca 201/22

2 Ca 201/22Arbeitsgericht27.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Rheine — 2 Ca 201/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-27

Aktenzeichen: 2 Ca 201/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2022:0627.2CA201.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass dem Kläger der ihm durch die Teilkündigung vom 28.01.2022 entzogene vertragliche Anspruch, seine Arbeitsleistung im Wesentlichen in seiner Wohnung, A, XX, XXXXX B erbringen zu können über den 01.04.2022 hinaus zusteht.“

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