2 Ca 981/13•Arbeitsgericht Rheine, 2014-01-30, 2 Ca 981/13
Arbeitsgericht Rheine, 2014-01-30, 2 Ca 981/13
2 Ca 981/13Arbeitsgericht30.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Rheine — 2 Ca 981/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-30
Aktenzeichen: 2 Ca 981/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2014:0130.2CA981.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG, 21 Abs. 1 BEEG
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsabrede im Arbeitsvertrag vom 09.01.2013 mit Ablauf des 03.09.2013 geendet hat.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
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- Der Streitwert wird festgesetzt auf 6.698,10 €.
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