Arbeitsgericht Rheine, 2009-10-22, 2 Ca 643/08

2 Ca 643/08Arbeitsgericht22.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Rheine — 2 Ca 643/08 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-22

Aktenzeichen: 2 Ca 643/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2009:1022.2CA643.08.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 823 I BGB, allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 831 BGB

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30.04.2008 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen mit Ausnahme eines Betrags in Höhe von 2.010,77 EUR brutto nebst Zinsen, geltend gemacht als Jahressonderzahlung 2008.
    1. Der Streitwert wird festgesetzt auf 29.840,90 EUR.

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