2 Ca 1171/08•Arbeitsgericht Rheine, 2009-03-31, 2 Ca 1171/08
Arbeitsgericht Rheine, 2009-03-31, 2 Ca 1171/08
2 Ca 1171/08Arbeitsgericht31.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Rheine — 2 Ca 1171/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-31
Aktenzeichen: 2 Ca 1171/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2009:0331.2CA1171.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 16.07.2008 aufgelöst ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsbedingungen als Vorarbeiter auf der Kläranlage P1 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiterzubeschäftigen.
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger – Zug um Zug gegen Rückgabe des erteilten Endzeugnisses vom 02.03.2009 – ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird festgesetzt auf 14.112,18 EUR.
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