Arbeitsgericht Siegen, 2022-11-03, 4 Ca 825/22

4 Ca 825/22Arbeitsgericht03.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Siegen — 4 Ca 825/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-03

Aktenzeichen: 4 Ca 825/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2022:1103.4CA825.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus dem Jahr 2020 ein restlicher Urlaubsanspruch von weiteren 8 Tagen zusteht.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2020 ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 479,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2021 zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 1.473,00 € festgesetzt.
    1. Soweit die Berufung nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

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