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1 BV 5/21•Arbeitsgericht Siegen, 2022-02-17, 1 BV 5/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-17
Aktenzeichen: 1 BV 5/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2022:0217.1BV5.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
2.Der Arbeitgeberin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1) dieses Beschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 € angedroht.
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