1 Ca 843/05•Arbeitsgericht Siegen, 2005-06-09, 1 Ca 843/05
Arbeitsgericht Siegen, 2005-06-09, 1 Ca 843/05
1 Ca 843/05Arbeitsgericht09.06.2005
Regest
"Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 843/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-09
Aktenzeichen: 1 Ca 843/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2005:0609.1CA843.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 1a KSchG; §§ 613, 280 Abs. 1 BGB
Leitsätze
"Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.
-
Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 30.000,00 €.
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