1 BV 41/04•Arbeitsgericht Siegen, 2004-06-01, 1 BV 41/04
Arbeitsgericht Siegen, 2004-06-01, 1 BV 41/04
1 BV 41/04Arbeitsgericht01.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Siegen — 1 BV 41/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-01
Aktenzeichen: 1 BV 41/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2004:0601.1BV41.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Zum Vorsitzenden der Einigungsstelle „Urlaubsplan 2004“ wird der Richter am Bundesarbeitsgericht I L bestellt. Die Zahl der Beisitzer wird auf je zwei festgesetzt.
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