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2 Ca 1149/19•Arbeitsgericht Solingen, 2021-01-28, 2 Ca 1149/19
2 Ca 1149/19Arbeitsgericht28.01.2021
Zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und unentgeltlichem Praktikum
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 2 Ca 1149/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2021:0128.2CA1149.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2
Normen: BGB §§611,615 S.1; NachwG §2; MiLoG §22
Zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und unentgeltlichem Praktikum
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.724,75 € brutto abzüglich erhaltener 3.178,55 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 384,45 € seit 01.07.2019, aus 1.387,25 € seit 01.08.2019, aus 1.387,25. € seit 01.09.2019 und aus 1.387,25. € seit 01.10.2019 zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.391,00 € brutto abzüglich erhaltener 1.003,75 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.387,25. € seit 01.11.2019 zu zahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.391,00 € brutto abzüglich erhaltener 1.003,75 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.387,25. € seit 01.12.2019 zu zahlen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.391,00 € brutto abzüglich erhaltener 1.011,94 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.379,06 € seit 01.01.2020 zu zahlen.
5. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.391,00 € brutto abzüglich erhaltener 1.011,94 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.379,06 € seit 01.02.2020 zu zahlen.
6. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.269,02 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.02.2020 zu zahlen.
7. Die Kosten trägt der Beklagte.
8. Streitwert: 11.347,84 €.
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