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3 Ca 457/20•Arbeitsgericht Solingen, 2020-08-20, 3 Ca 457/20
3 Ca 457/20Arbeitsgericht20.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-20
Aktenzeichen: 3 Ca 457/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2020:0820.3CA457.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 03.04.2020 nicht beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Zerspanungsmechaniker weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 13.400,96 €.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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