Arbeitsgericht Solingen, 2020-05-26, 2 Ca 1091/19

2 Ca 1091/19Arbeitsgericht26.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 1091/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-26

Aktenzeichen: 2 Ca 1091/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2020:0526.2CA1091.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2

Normen: § 626 BGB

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.09.2019 beendet worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 23.09.2019 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Bankkaufmann weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Streitwert: 21.000,00 Euro.

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