Arbeitsgericht Solingen, 2020-05-13, 1 Ca 1048/19

1 Ca 1048/19Arbeitsgericht13.05.2020

Regest

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Niederschlagung durch die Krankenkasse einzuziehender Zuzahlungen aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 1048/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-13

Aktenzeichen: 1 Ca 1048/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2020:0513.1CA1048.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: BGB § 626; SGB IV § 76; SGB IV § 69

Leitsätze

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Niederschlagung durch die Krankenkasse einzuziehender Zuzahlungen aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 09.09.2019 nicht aufgelöst wird.
    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 20.09.2019 aufgelöst werden wird.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Bereichsleiterin weiter zu beschäftigen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert beträgt 83.158,73 €.
    1. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen

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