Arbeitsgericht Solingen, 2020-03-13, 1 Ca 1128/19

1 Ca 1128/19Arbeitsgericht13.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 1128/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-13

Aktenzeichen: 1 Ca 1128/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2020:0313.1CA1128.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 26.09.2019 aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als stellvertretenden Vertriebsdirektor Immobilien- und Verbundgeschäfte und Leitung der Immobilienberatung (Maklergeschäft) zu beschäftigen.
    1. Die Kosten trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert beträgt 33.690,20 EUR.

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