Arbeitsgericht Solingen, 2020-02-04, 2 Ca 917/19

2 Ca 917/19Arbeitsgericht04.02.2020

Regest

Das Umranden der Brust einer Arbeitskollegin mittels Textmarker stellt eine sexuelle Belästigung und damit einen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar. Das Aufmalen der Brustumrisse auf dem weißen Arbeitskittel einer (in dem Kittel befindlichen) Kollegin ist kein Scherz, sondern wichtiger Grund iSd. § 626 BGB.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 917/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-04

Aktenzeichen: 2 Ca 917/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2020:0204.2CA917.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 626 BGB; § 47 AGG

Leitsätze

Das Umranden der Brust einer Arbeitskollegin mittels Textmarker stellt eine sexuelle Belästigung und damit einen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar.

Das Aufmalen der Brustumrisse auf dem weißen Arbeitskittel einer (in dem Kittel befindlichen) Kollegin ist kein Scherz, sondern wichtiger Grund iSd. § 626 BGB.

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Streitwert: 12.900,00 EUR.

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