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2 Ca 917/19•Arbeitsgericht Solingen, 2020-02-04, 2 Ca 917/19
2 Ca 917/19Arbeitsgericht04.02.2020
Das Umranden der Brust einer Arbeitskollegin mittels Textmarker stellt eine sexuelle Belästigung und damit einen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar. Das Aufmalen der Brustumrisse auf dem weißen Arbeitskittel einer (in dem Kittel befindlichen) Kollegin ist kein Scherz, sondern wichtiger Grund iSd. § 626 BGB.
Entscheidungsdatum: 2020-02-04
Aktenzeichen: 2 Ca 917/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2020:0204.2CA917.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 BGB; § 47 AGG
Das Umranden der Brust einer Arbeitskollegin mittels Textmarker stellt eine sexuelle Belästigung und damit einen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar.
Das Aufmalen der Brustumrisse auf dem weißen Arbeitskittel einer (in dem Kittel befindlichen) Kollegin ist kein Scherz, sondern wichtiger Grund iSd. § 626 BGB.
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