2 BVGa 3/17•Arbeitsgericht Solingen, 2017-07-27, 2 BVGa 3/17
Arbeitsgericht Solingen, 2017-07-27, 2 BVGa 3/17
2 BVGa 3/17Arbeitsgericht27.07.2017
Regest
Durch den Widerspruch gegen den (Teil-)Betriebsübergang des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds des Betriebsrates erlischt das Betriebsratsmandat im Zeitpunkt des Betriebsüberganges. Die Beendigung folgt (entweder) aus § 24 Nr. 3 oder aus § 24 Nr. 4 BetrVG; jedenfalls endet das Mandat.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 2 BVGa 3/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-27
Aktenzeichen: 2 BVGa 3/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2017:0727.2BVGA3.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: §§ 21a, 24 BetrVG, 613a BGB
Leitsätze
Durch den Widerspruch gegen den (Teil-)Betriebsübergang des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds des Betriebsrates erlischt das Betriebsratsmandat im Zeitpunkt des Betriebsüberganges.
Die Beendigung folgt (entweder) aus § 24 Nr. 3 oder aus § 24 Nr. 4 BetrVG; jedenfalls endet das Mandat.
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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