Arbeitsgericht Solingen, 2017-07-27, 2 BVGa 3/17

2 BVGa 3/17Arbeitsgericht27.07.2017

Regest

Durch den Widerspruch gegen den (Teil-)Betriebsübergang des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds des Betriebsrates erlischt das Betriebsratsmandat im Zeitpunkt des Betriebsüberganges. Die Beendigung folgt (entweder) aus § 24 Nr. 3 oder aus § 24 Nr. 4 BetrVG; jedenfalls endet das Mandat.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 2 BVGa 3/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-27

Aktenzeichen: 2 BVGa 3/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2017:0727.2BVGA3.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: §§ 21a, 24 BetrVG, 613a BGB

Leitsätze

Durch den Widerspruch gegen den (Teil-)Betriebsübergang des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds des Betriebsrates erlischt das Betriebsratsmandat im Zeitpunkt des Betriebsüberganges.

Die Beendigung folgt (entweder) aus § 24 Nr. 3 oder aus § 24 Nr. 4 BetrVG; jedenfalls endet das Mandat.

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

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