Arbeitsgericht Solingen, 2013-03-26, 1 Ca 1382/12 lev

1 Ca 1382/12 levArbeitsgericht26.03.2013

Regest

1.) Der Aufbau eines Betrugssystems mit mehreren Komplizen zur überhöhten Abrechnung oder Abrechnung von Scheinleistungen und die Vereinnahmung der entsprechenden Beträge verpflilchtet zur Leistung von Schadenersatz. 2.) Hat der Geschädigte anhand einzelner Abrechnungen und dazugehöriger Belege die Schadenshöhe nachvollziehbar berechnet, so obliegt es dem Schädiger, diesen Sachvortrag substantiert und im Einzelnen entgegenzutreten.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 1382/12 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-26

Aktenzeichen: 1 Ca 1382/12 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2013:0326.1CA1382.12LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 823 BGB, § 370 AO, § 14a GewStG, § 25 EStG, § 31 KStG

Leitsätze

1.) Der Aufbau eines Betrugssystems mit mehreren Komplizen zur überhöhten Abrechnung oder Abrechnung von Scheinleistungen und die Vereinnahmung der entsprechenden Beträge verpflilchtet zur Leistung von Schadenersatz.

2.) Hat der Geschädigte anhand einzelner Abrechnungen und dazugehöriger Belege die Schadenshöhe nachvollziehbar berechnet, so obliegt es dem Schädiger, diesen Sachvortrag substantiert und im Einzelnen entgegenzutreten.

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000.557,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2012 zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3.Streitwert: 10.000,557,00 EUR.

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